Eine Photovoltaikanlage muss in der Schweiz nicht gewartet werden. Es gibt dafür keine gesetzliche Pflicht – und weil kaum Verschleissteile verbaut sind, meist auch keine technische Notwendigkeit.
Trotzdem gibt es Situationen, in denen jemand hinschauen sollte. Auf dieser Seite steht, welche das sind – und welche nicht.
Wir zitieren hier bewusst den Fachverband Swissolar und nicht uns selbst. Du sollst das nachlesen können.
Swissolar hält fest, dass es bei Photovoltaikanlagen weder eine gesetzliche Pflicht noch grundsätzlich eine technische Notwendigkeit für eine Wartung gibt, weil meist keine Verschleissteile vorhanden sind. Eine Ausnahme ist etwa der Transformator bei Grossanlagen.
Ebenfalls Swissolar: Erfolgt keine Wartung, gehen deswegen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Installationsunternehmen oder den Produkteherstellern verloren. Wer dir einen Wartungsvertrag mit dem Garantie-Argument verkauft, argumentiert also nicht korrekt.
Wer seine Sorgfaltspflichten als Eigentümer komplett vernachlässigt, dem kann eine Mitverantwortung übertragen werden. Und bei Batteriespeichern kann der Hersteller sehr wohl eine regelmässige Wartung vorschreiben – das steht dann in deiner Anlagendokumentation.
Swissolar empfiehlt, Anlagen fernüberwachen zu lassen, damit im Fall einer Störmeldung reagiert werden kann. Genau das ist der Punkt: Eine defekte Anlage steht selten komplett still.
Häufiger ist der leise Fall. Ein Strang fällt aus, der Rest produziert weiter, die Anlage sieht von aussen normal aus. Ohne Blick auf die Daten fällt so etwas manchmal erst bei der Jahresabrechnung auf – und dann fehlt ein Jahr Ertrag.
Deshalb ist uns die Fernüberwachung wichtiger als ein Termin im Kalender. Wir behalten die Daten im Auge und melden uns, wenn etwas nicht stimmt.
Eine Sichtkontrolle nach einem Sturm ist laut Swissolar sinnvoll. Schäden an Modulen oder an der Befestigung sieht man von unten nicht zuverlässig.
Bei reduzierter Stromproduktion lohnt es sich, frühzeitig eine Fachperson beizuziehen. Mit Messungen an den Modulen und am Wechselrichter lassen sich Störungen erkennen und beheben.
Swissolar empfiehlt in diesem Rhythmus eine optische Kontrolle der Module auf Verschmutzung und Schäden. Das ist eine Empfehlung, keine Pflicht.
Hier kann der Hersteller eine regelmässige Wartung vorschreiben. Schau in die Anlagendokumentation – oder frag uns, wir schauen mit.
Auf den allermeisten geneigten Dächern spült der Regen den Schmutz zuverlässig weg. Eine Reinigung wird vor allem dort zum Thema, wo das nicht funktioniert: bei sehr flach liegenden Modulen, in der Nähe von Landwirtschaftsbetrieben oder staubenden Betrieben, bei Moosbewuchs – und wenn der Ertrag sichtbar einbricht.
Swissolar warnt ausdrücklich davor: Es können sich Kalkablagerungen bilden, und kaltes Leitungswasser kann auf aufgeheizten Modulen zu Spannungsrissen führen. Ein gut gemeinter Samstagvormittag kann so teuer werden.
Dazu kommt die Arbeitssicherheit. Auf dem Dach gelten die Suva-Vorschriften. Arbeiten unter zwei Manntagen dürfen mit temporären Massnahmen, also mit Anseilschutz, ausgeführt werden – Wartungen im Einfamilienhausbereich liegen in der Regel in diesem Rahmen. Mit einer Anlegeleiter erledigt man das nicht.
Module, Unterkonstruktion, Verkabelung und Wechselrichter. Nach einem Sturm, bei rückläufigem Ertrag oder einfach, weil länger niemand hingeschaut hat.
Fachgerecht und mit der nötigen Absturzsicherung. Sinnvoll vor allem bei flach liegenden Modulen, in Landwirtschaftsnähe und bei Moosbewuchs.
Wir behalten deine Anlage aus der Ferne im Blick und melden uns, wenn die Daten nicht stimmen. Aus unserer Sicht der wichtigste Punkt überhaupt.
Fehlersuche mit Messungen an Strang und Wechselrichter, Ersatz defekter Komponenten. Auch an Anlagen, die nicht von uns stammen.
Thermografie und Elektrolumineszenz machen wir nicht. Mit Thermografie lässt sich nach unzulässigen Erwärmungen suchen, mit Elektrolumineszenz lassen sich Mikrorisse und Zellbrüche an Modulen erkennen. Wir arbeiten mit Messungen an Strang und Wechselrichter – das grenzt eine Störung in den allermeisten Fällen ein. Wenn es tiefer gehen muss, sagen wir dir das, statt herumzuprobieren.
Preise stehen hier bewusst keine. Aufwand und Zugänglichkeit unterscheiden sich von Dach zu Dach so stark, dass eine Zahl auf einer Website nur Erwartungen weckt, die wir nachher korrigieren müssten.
Von der Wartung klar zu unterscheiden ist die periodische Kontrolle der Elektroinstallation nach der Niederspannungs-Installationsverordnung. Die ist tatsächlich verbindlich – aber sie ist etwas anderes als Wartung.
Photovoltaikanlagen unterliegen dabei der gleichen Kontrollperiode wie die Elektroinstallation des Objekts, an das sie angeschlossen sind. Üblich sind Perioden von 1, 5, 10 oder 20 Jahren; massgebend ist das Aufgebot deines Netzbetreibers. In der Regel wirst du mindestens sechs Monate vor Ablauf der Periode aufgefordert, den Sicherheitsnachweis einzureichen.
Diese Kontrolle muss ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle durchführen – und nicht der Betrieb, der die Anlage erstellt hat. Das ESTI ist da deutlich: Wer die Schlusskontrolle ausgeführt hat, darf an derselben Installation künftig keine unabhängigen Kontrollen mehr vornehmen. Eine Missachtung verletzt die Unabhängigkeit nach Art. 31 NIV.
Im Klartext: Wenn wir deine Anlage gebaut haben, können wir dir die periodische Kontrolle nicht auch noch verkaufen. Wir sagen dir aber gerne, was ansteht, stellen die Unterlagen bereit und beheben, was eine Kontrolle allfällig beanstandet.
Schreib uns kurz, was du beobachtest – auch wenn die Anlage nicht von uns stammt. Oft lässt sich schon aus den Monitoring-Daten sagen, ob jemand aufs Dach muss.
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Quellen: Swissolar, «Wartung einer Photovoltaikanlage» · ESTI, FAQ «Periodische Kontrollen, Sicherheitsnachweise» · Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27)