Seit 1.1.2025 dürfen Liegenschaften am gleichen Anschlusspunkt oder an derselben Verteilkabine ihren Solarstrom virtuell teilen. Ohne bauliche Eingriffe, ohne private Zähler, ohne Netznutzungsabgabe auf intern verteiltem PV-Strom. So funktioniert’s.
Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) ist seit 1.1.2025 möglich (Art. 14 Abs. 3 EnV). Mehrere Liegenschaften am gleichen Anschlusspunkt oder an derselben Verteilkabine bilden eine virtuelle Gemeinschaft. Die VNB-Smart-Meter werden virtuell summiert – keine privaten Zähler nötig.
Im Gegensatz zum klassischen ZEV (seit 2018) braucht es beim vZEV keine baulichen Eingriffe. Die Bilanzierung passiert auf Daten-Ebene durch den Verteilnetzbetreiber (z.B. BKW, ESB) basierend auf den SDAT-CH-Lastgangdaten.
Das macht vZEV für Bestandsbauten zur Standardlösung. Wer mehrere Wohnungen im gleichen Haus oder mehrere Gebäude am gleichen Verteilkasten hat, kann ohne Umbauten den Solarstrom intern verteilen.
Das vZEV gilt gegenüber dem VNB als ein einziger Endkunde. Der intern verteilte PV-Strom wird nicht mit Netznutzungsabgaben belastet – Ersparnis ca. 9 Rp/kWh gegenüber Direktbezug.
Die VNB-Smart-Meter werden virtuell summiert. Keine Verteilumbauten, keine privaten Zähler, kein zusätzliches Material.
Du wählst den Abrechnungsdienstleister: PVshare, SEL, smart-me oder Solarmaa. Keine Bindung an den VNB.
Wir prüfen die Topologie beim VNB, melden den vZEV an, richten den SDAT-CH-Datenfluss ein und übernehmen auf Wunsch die Quartalsabrechnung gegenüber deinen Mietern.